Pflege, SGB XI
Die Pflege ist ein umfassende Gebiet, welches u.a. im Sozialgesetzbuch XI integriert ist. Aber auch die Krankenkassen, der Medizinische Dienst der Krankenkasse und die Pflegegrade sind involviert. Ende 2021 waren in Deutschland knapp 5 Millionen Menschen pflegebedürftig (im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes SGB XI).
Demnächst…
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Die Pflegegrade
Pflegegrad 1
Die Selbstständigkeit ist gering beeinträchtigt
Eine leichte Einschränkung reicht bereits aus, wie z.B., Hilfe beim Einkaufen oder der Körperpflege
Wenn Probleme z.B. beim Aufstehen oder Treppensteigen bestehen
Wenn Probleme oder Hilfe bei der Einnahme von Medikamenten oder bei der Gestaltung des Alltags bestehen
Pflegegrad 2
Die Selbstständigkeit ist erheblich beeinträchtigt
Erhebliche Einschränkung im Alltag
Pflegegrad 3
Die Selbstständigkeit ist schwer beeinträchtigt
Ein Mensch kann sich z.B. ohne Rollator nicht mehr fortbewegen
Demenz in Kombination mit geringer körperlicher Einschränkung (kann sich nicht mehr gut fortbewegen)
Pflegegrad 4
Die Selbstständigkeit ist kaum mehr vorhanden
Schwerste Beeinträchtigung z.B. in der Mobilität
Hier werden insbesondere auch die Kognitive, kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen durch den MDK abgefragt
Abfragung der Selbstversorgung (körperlich und seelische Bedürfnisse)
Braucht der Mensch Hilfe bei der Medikamenteneinnahme?
Braucht der Mensch physiotherapeutische Übungen? Und wo braucht der Mensch dabei Unterstützung?
Kann der Alltag selbst gestaltet werden? Wie sozial aktiv ist der Mensch? Kann auf Unvorhergesehenes richtig reagiert werden?
Pflegegrad 5
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Die pflegerische Versorgung stellt besondere Anforderungen dar
Die Alltagskompetenz ist immer eingeschränkt (z.B. fortgeschrittene Demenz, körperlich stärkste Einschränkungen)
Die Menschen sind i.d.R. nicht mehr in der Lage selbstständig aufzustehen oder zu gehen (z.B. Schlaganfall, dement und kann nicht mehr alleine essen)
Pflegekräfte oder pflegende Angehörige übernehmen die komplette Grundpflege der Menschen
Höhe Pflegegeld
Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld, dafür, wie alle anderen auch, den sog. Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro.
Pflegegrad 2 316 Euro/Monat
Pflegegrad 3 545 Euro/Monat
Pflegegrad 4 728 Euro/Monat
Pflegegrad 5 901 Euro/Monat