Pflege, SGB XI

Die Pflege ist ein umfassende Gebiet, welches u.a. im Sozialgesetzbuch XI integriert ist. Aber auch die Krankenkassen, der Medizinische Dienst der Krankenkasse und die Pflegegrade sind involviert. Ende 2021 waren in Deutschland knapp 5 Millionen Menschen pflegebedürftig (im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes SGB XI).

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Demnächst…

Die Pflegegrade

Pflegegrad 1

Die Selbstständigkeit ist gering beeinträchtigt

Eine leichte Einschränkung reicht bereits aus, wie z.B., Hilfe beim Einkaufen oder der Körperpflege

Wenn Probleme z.B. beim Aufstehen oder Treppensteigen bestehen

Wenn Probleme oder Hilfe bei der Einnahme von Medikamenten oder bei der Gestaltung des Alltags bestehen

Pflegegrad 2

Die Selbstständigkeit ist erheblich beeinträchtigt

Erhebliche Einschränkung im Alltag

Pflegegrad 3

Die Selbstständigkeit ist schwer beeinträchtigt

Ein Mensch kann sich z.B. ohne Rollator nicht mehr fortbewegen

Demenz in Kombination mit geringer körperlicher Einschränkung (kann sich nicht mehr gut fortbewegen)

Pflegegrad 4

Die Selbstständigkeit ist kaum mehr vorhanden

Schwerste Beeinträchtigung z.B. in der Mobilität

Hier werden insbesondere auch die Kognitive, kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen durch den MDK abgefragt

Abfragung der Selbstversorgung (körperlich und seelische Bedürfnisse)

Braucht der Mensch Hilfe bei der Medikamenteneinnahme?

Braucht der Mensch physiotherapeutische Übungen? Und wo braucht der Mensch dabei Unterstützung?

Kann der Alltag selbst gestaltet werden? Wie sozial aktiv ist der Mensch? Kann auf Unvorhergesehenes richtig reagiert werden?

Pflegegrad 5

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Die pflegerische Versorgung stellt besondere Anforderungen dar

Die Alltagskompetenz ist immer eingeschränkt (z.B. fortgeschrittene Demenz, körperlich stärkste Einschränkungen)

Die Menschen sind i.d.R. nicht mehr in der Lage selbstständig aufzustehen oder zu gehen (z.B. Schlaganfall, dement und kann nicht mehr alleine essen)

Pflegekräfte oder pflegende Angehörige übernehmen die komplette Grundpflege der Menschen

Höhe Pflegegeld

Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld, dafür, wie alle anderen auch, den sog. Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro.

Pflegegrad 2 316 Euro/Monat

Pflegegrad 3 545 Euro/Monat

Pflegegrad 4 728 Euro/Monat

Pflegegrad 5 901 Euro/Monat

Veröffentlichungen unseres Expertenteams

Hier findet Ihr / Sie Links / Verweise zu bereits veröffentlichten Artikeln zu den Themen: Armut, Bürgergeld und Soziales.

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